Nachhaltige Mobilität ist uns sehr wichtig. Deshalb machen wir unseren Mieter:innen attraktive Angebote, die ihnen den Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen erleichtern.
So funktioniert’s
Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Mieterticket bestellen“ werden Sie ins Online-Portal des KVV umgeleitet. Für die Anmeldung geben Sie folgende Daten ein und klicken auf die rote Schaltfläche ”Anmelden“:
Anmeldename: 500117@Kunde
Passwort: Volkswohnung
Um die Bestellung abzuschließen, folgen Sie den Anweisungen auf Ihrem Bildschirm. Vor Abschluss der Bestellung bestätigen Sie bitte, dass Sie die AGB des KVV gelesen haben. Hilfe finden Sie beim KVV
Häufig gestellte Fragen zum Mieterticket
Das Mieterticket (KVV) ist eine vergünstigte personenbezogene Jahreskarte der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, die an ein Wohnungsmietverhältnis bei der Volkswohnung gebunden ist. Die Fahrkarte ist nicht übertragbar und ausschließlich im Jahresabonnement mit monatlicher Zahlungsweise erhältlich. Der Abonnement-Vertrag kommt mit den Verkehrsbetrieben Karlsruhe GmbH zustande, der Karlsruher Verkehrsverbund ist für den Vertrieb der Fahrkarte beauftragt worden und handelt als deren Vertreter.
Die Bestellung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal des KVV. Die Bestellfrist ist immer bis einschließlich 10. des Vormonats, d. h. Bestellungen sind zu jedem Monatsersten möglich. Hinweis: Voraussetzung ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für die Abbuchung des Monatsbetrages.
Bei jeder Bestellung wird eine E-Mail an die angegebene Adresse versendet, in dieser ist der Link innerhalb von 72 Stunden zu bestätigen. Nach der Bestätigung werden die Bestellunterlagen als PDF-Anhang versendet.
Eine Bestellung wird auch ohne diese Bestätigung ausgeführt. Jedoch erhält man keine Bestellunterlagen und keine Zugangsdaten für seinen Mieterticket-Account. Sollte die E-Mail-Adresse nicht bestätigt werden, besteht die Möglichkeit, den Online-Zugang im Nachhinein über das Abo-Online-Portal des KVV einzurichten:
Änderungen und Kündigungen können problemlos über das Online-Portal durchgeführt werden. Änderungen beim Geltungsbereich sind bis zum 20. des Vormonats möglich. Kündigungen zum Monatsende sind bis zum 10. des entsprechenden Monats möglich.
Die Gültigkeit des Mietertickets endet, sobald es vom Ticketinhaber unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wird (siehe dazu: Wie kann ich mein Mieterticket im Online-Portal verwalten?). Das Mieterticket ist nach Kündigungstermin an die VBK zurückzugeben.
Die Gültigkeit des Mietertickets endet, sobald das zugrundeliegende Mietverhältnis bei der Volkswohnung endet. In diesem Fall wird das Ticket durch den KVV zum Ablauf der aktuellen Karte gekündigt. Eine Nutzung des Tickets bis zum Ablauf der Karte wird in diesem Fall geduldet. Ein zum Ablauf gekündigtes Ticket muss nicht zurückgegeben werden.
Die neue Anschrift muss im Online-Portal des KVV erfasst werden (siehe dazu: Wie kann ich mein Mieterticket im Online-Portal verwalten?).
Der Geltungsbereich und die aktuellen Preise sind im Bestellvorgang aufgeführt.
Eine Kündigung zum Monatsende muss spätestens am 10. des entsprechenden Monats beim KVV eingehen. Kündigungen sind formlos per Brief, per E-Mail, über das Abo-Online-Portal oder in einem KVV-Kundenzentrum möglich. Als Kündigungsgrund sollte der Wechsel zum Mieterticket der Volkswohnung angegeben werden.
Bei einem nahtlosen Übergang zwischen der bisherigen Jahreskarte und dem Mieterticket verzichtet der KVV auf Kündigungsgebühren.
Der Monatsbetrag wird am ersten Bankwerktag des neuen Monats von dem bekannten Konto abgebucht. Ein anderer Abbuchungstermin ist nicht möglich.
Wird der Abo-Vertrag vor Ablauf eines 12-Monatszeitraums gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem Preis einer entsprechenden Monatskarte für den zurückliegenden Zeitraum nachberechnet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde mindestens 1 Jahr ununterbrochen am Abonnement teilgenommen hat. Gegen Ende des ersten Abo-Jahres kann es daher günstiger sein, den 12-Monatszeitraum zu vollenden.
Täglich nach 19 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages (bei Nightliner-Linien bis Betriebsschluss) kann der nutzungsberechtigte Inhaber einer Firmenkarte einen Erwachsenen und bis zu zwei zahlungspflichtige Kinder (bei Familien alle eigenen Kinder bis einschließlich 14 Jahre) mitnehmen.